

Ausbildung
Berufskraftfahrer Weiterbildung
C + D 95
Modul 1 Brems und Sicherheitstechnik 1.b) Kenntnis der technischen Merkmale und der Funktionsweise der Sicherheitsausstattung, um das Fahrzeug zu beherrschen, seinen Verschleiß möglichst gering zu halten und Fehlfunktionen vorzubeugen. 1.d) Fähigkeit, Risiken im Straßenverkehr vorherzusehen, zu bewerten und sich daran anzupassen. 1.e) Verkehrssicherheit und toter Winkel.
Modul 2 Wirtschaftliche Fahrweise 1.a) Kenntnis der Eigenschaften der kinematischen Kette für eine optimierte Nutzung. 1.c) Fähigkeit zur Optimierung des Kraftstoffverbrauch.
Modul 3 Ladegutsicherung 1.f) Fähigkeit zur Gewährleistung der Sicherheit der Ladung unter Anwendung der Sicherheitsvorschriften und durch richtige Benutzung des Fahrzeuges. 2.b) Kenntnis der Vorschriften für den Güterkraftverkehr. 3.g) Kenntnis des wirtschaftlichen Umfelds des Güterkraftverkehrs und der Marktordnung.
Modul 3 Ladegutsicherung 1.f) Fähigkeit zur Gewährleistung der Sicherheit der Ladung unter Anwendung der Sicherheitsvorschriften und durch richtige Benutzung des Fahrzeuges. 2.b) Kenntnis der Vorschriften für den Güterkraftverkehr. 3.g) Kenntnis des wirtschaftlichen Umfelds des Güterkraftverkehrs und der Marktordnung.
Modul 4 Recht und Gesetz 2.a) Kenntnis der sozialrechtlichen Rahmenbedingungen und Vorschriften für den Kraftverkehr.
Modul 5 Gesundheit 3.a) Sensibilisierung im Bezug auf Risiken des Straßenverkehres und Arbeitsunfälle. 3.b) Fähigkeit der Kriminalität und der Schleusung illegaler Einwanderer vorzubeugen. 3.c) Fähigkeit Gesundheitsschäden vorzubeugen. 3.d) Sensibilisierung für die Bedeutung einer guten körperlichen und geistigen Verfassung. 3.e) Fähigkeit zu richtiger Einschätzung bei Notfällen. 3.f) Fähigkeit zu einem Verhalten das zu einem positiven Image des Unternehmen beiträgt.
Modul 6 D95 Bus 1.g) Fähigkeit zur Gewährleistung der Fahrgastsicherheit und des Fahrgastkomforts. 1.h) Fähigkeit zur Gewährleistung der Sicherheit der Ladung unter Anwendung der Sicherheitsvorschriften und durch richtige Benutzung des Fahrzeuges. 2.c) Kenntnis der Vorschriften für den Personenkraftverkehr. 3.h) Kenntnis des wirtschaftlichen Umfelds des Personenkraftverkehrs und der Marktordnung.